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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsaufnahmevertrag und für Veranstaltungen im Hotel Bayern Vital

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Bayern Vital.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Gästezimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels Bayern Vital, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Angebote des Hotels Bayern Vital sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels Bayern Vital zustande. Dem Hotel Bayern Vital steht es frei, die Buchung mündlich, fernmündlich oder schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel Bayern Vital und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Bayern Vital gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag, sofern dem Hotel Bayern Vital eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel Bayern Vital haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, wenn das Hotel Bayern Vital die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Bayern Vital beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotel Bayern Vital steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Bayern Vital auftreten, wird das Hotel Bayern Vital bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Bayern Vital rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel Bayern Vital verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs.
1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Bayern Vital beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel Bayern Vital ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel Bayern Vital zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel Bayern Vital zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels Bayern Vital an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Bayern Vital allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann dieses den vertraglich vereinbar-ten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel Bayern Vital ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels Bayern Vital oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Bayern Vital dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels Bayern Vital ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Das Hotel Bayern Vital ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Bayern Vital berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel Bayern Vital bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Vor Ort bestehen die Möglichkeiten der Barzahlung, der EC-Karten-Zahlung und Zahlung mit den Kreditkarten American Express, Mastercard, VISA.
6. Das Hotel Bayern Vital ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Bayern Vital aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels Bayern Vital

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Bayern Vital geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels Bayern Vital. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels Bayern Vital zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel Bayern Vital und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels Bayern Vital auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Bayern Vital ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Termin zurück, ist das Hotel Bayern Vital berechtigt, 50% der bestätigten Leistungen in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 80% der bestätigten Leistungen.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Bayern Vital die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

V. Rücktritt des Hotels Bayern Vital

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Bayern Vital in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Bayern Vital auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Bayern Vital gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Bayern Vital ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel Bayern Vital berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel Bayern Vital nicht zu vertretende Umstän-de die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel Bayern Vital begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Hotels Bayern Vital den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Bayern Vital in der Öffentlich-keit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels Bayern Vital zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels Bayern Vital entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsaufnahmevertrag und für Veranstaltungen im Hotel Bayern Vital

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung am Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Bayern Vital spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und die Schlüssel bei einem Mitarbeiter abzugeben. Danach kann das Hotel Bayern Vital aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Bayern Vital kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist

VII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel Bayern Vital. Das Hotel Bayern Vital übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels Bayern Vital. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

VIII. Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
2. Das Hotel Bayern Vital kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme und für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.